Genossenschaft: Fragen und Antworten


    1. Warum eine Genossenschaft?

    Seit der Gründung im Jahre 1924 hat die Büchergilde Gutenberg immer wieder um ihre Existenz kämpfen müssen. Zuletzt 1998, als die Gewerkschaften sich nicht nur von ihr trennen wollten, sondern ihre Liquidation vorgesehen hatten. Das konnte durch ein Management-Buy-Out verhindert werden. Um den Erhalt und die Unabhängigkeit der Büchergilde zu sichern, wurde 2014 beschlossen, das Unternehmen in eine Genossenschaft umzuwandeln. Am 25. Mai 2014 fand die Gründungsversammlung in Frankfurt am Main statt. Wir sind davon überzeugt, dass sich mit einer starken Genossenschaft im Rücken mehr Wege und Möglichkeiten eröffnen, um die Zukunft zu gestalten und neuen Herausforderungen gewachsen zu sein.

    Die Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften wurde 2016 in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen:  

    „Die Genossenschaftsidee ist ein überkonfessionelles Modell der Selbsthilfe, Selbstverwaltung sowie Selbstverantwortung. Ihr grundlegender Rahmen beruht auf Werten wie Solidarität, Ehrlichkeit und Verantwortung. Diese Vereinigungen mit gemeinschaftlichem Geschäftsbetrieb stehen allen Menschen offen, stärken individuelles Engagement und ermöglichen soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation.“

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    2. Welchen Vorteil bringt ein Genossenschaftsanteil?

    Als Genoss:in leisten Sie einen Beitrag zum Erhalt der unabhängigen Buchgemeinschaft. Wem es wichtig ist, dass die Büchergilde Gutenberg auch in Zukunft ihr unverwechselbares Profil bewahrt, kann das mit dem Kauf eines Genossenschaftsanteils unterstützen. Der Erwerb von Anteilen ermöglicht es Ihnen, sich in der jährlichen Generalversammlung an allen Entscheidungen der Genossenschaft zu beteiligen.

    3. Wie viel kostet ein Genossenschaftsanteil?

    Ein Genossenschaftsanteil kostet 500,00 Euro. Jedes Genossenschaftsmitglied muss mindestens einen und darf im Höchstfall 100 Anteile übernehmen. Der Anteil kann in einem einmaligen Betrag oder in bis zu 20 Monatsraten gezahlt werden. Unabhängig von der Anzahl erworbener Anteile hat jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme in der Generalversammlung.

    4. Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden?

    Alle natürlichen oder juristischen Personen. Das heißt, dass sich auch mehrere Personen zusammenschließen können, um einen Anteil zu erwerben. Dann müssen sie eine Person bestimmen, die mit einer Stimme in der Generalversammlung die Interessen aller vertritt. Genoss:innen müssen nicht Mitglied bei der Büchergilde Gutenberg sein.  

    Mit der Mitgliedschaft in der Büchergilde Verlagsgenossenschaft können Sie einem lieben Menschen eine Freude machen – verschenken Sie einen oder mehrere Anteile zu Weihnachten, zum Geburtstag oder einem anderen besonderen Anlass.  

    Auch Minderjährige können im Zuge einer Vollmacht Genossenschaftsmitglieder werden: Möchten Sie einem Neugeborenen, Ihrer Enkelin oder Ihrem Neffen ein einzigartiges Geschenk machen? Alle Fragen zur Vollmacht und Anteilsschenkung beantworten wir gerne per E-Mail oder Telefon.

    5. Wie erfolgt die Aufnahme neuer Genossenschaftsmitglieder?

    Nach Einsenden der Beitrittserklärung beschließt der Vorstand formal die Aufnahme. Nach der Einzahlung erhalten Sie als neues Genossenschaftsmitglied oder Anteilsaufstocker:in eine Urkunde.

    6. Welche Pflichten hat ein Genossenschaftsmitglied?

    Das Mitglied hat die vorgeschriebene Einzahlung zu tätigen und die Interessen der Genossenschaft zu fördern, u. a. durch Einhaltung der Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und Beschlüsse.

    7. Besteht eine Haftung bei Verlusten der Genossenschaft?

    Eine Haftung bei Verlusten der Genossenschaft besteht nur in Höhe der gezeichneten Anteile. Im schlimmsten Fall, einer Insolvenz, sind diese Anteile verloren. Eine sogenannte Nachschusspflicht (jedes Mitglied muss weitere Anteile einlegen, wenn dies erforderlich ist) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

    8. Wie steht es um die bisherige Bilanz der Genossenschaft?

    Alle Bilanzen der Genossenschaft hatten bisher einen positiven Abschluss. Über die mögliche Ausschüttung einer Dividende entscheidet die jährlich stattfindende Generalversammlung. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie dort natürlich auch eine Stimme. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

    9. Kann ich meine(n) Genossenschaftsanteil(e) auch wieder kündigen?

    Eine Kündigung ist mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Die Einlage wird danach in vollem Umfang zurückgezahlt. 

    10. Wie kann ich die Arbeit der Genossenschaft konkret unterstützen?

    Empfehlen Sie die Büchergilde in Ihrem Bekanntenkreis, geben Sie das Magazin weiter, verschenken Sie eine Mitgliedschaft – auch kleine Schritte helfen bei der Zukunftssicherung unseres traditionsreichen Unternehmens. Gerne senden wir Ihnen Infomaterial über die Genossenschaft zu.